Immobilienbewertung Schlünz
"Der direkte Weg zur Bewertung Ihrer Immobilie"

Stephanie Schlünz
M.Sc., Dipl.-Ing. (FH)
Sachverständige für die Bewertung von
bebauten und unbebauten Grundstücken


Wertermittlung

"Eine Immobilie ist niemals nur eine Ware, sondern auch ein Stück Persönlichkeit desjenigen, der sie erbaut hat. Die Bewertung einer Immobilie ist eine Sache des Könnens und Vertrauens."

Thomas H. Garthe

Wenn Sie ein Wertgutachten benötigen, sich für die Wertermittlung von Immobilien interessieren oder eine unabhängige Beratung rund um das Thema Immobilien wünschen, dann sind Sie bei uns genau an der richtigen Adresse!

Bei den verschiedensten Anlässen stehen wir Ihnen für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie grundstücksgleichen Rechten stets zur Verfügung.

Scheuen Sie sich nicht uns zu kontaktieren, wenn Sie Fragen bezüglichen Kosten, Terminen, Auskünfte etc. haben.

Die Marktwertermittlung selbst wird durch den Begriff des Verkehrswertes (Marktwertes) maßgeblich bestimmt. Der Verkehrswert (Marktwert) von Grundstücken wird im § 194 des Baugesetzbuches (BauGB) definiert. Er wird bestimmt durch den Preis, „der zu dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre“. Weiterhin wurde die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV 2010), die die Wertermittlungsverordnung (WertV 1988) ersetzt und die Wertermittlungsrichtlinie (WertR 2006) geschaffen.

Definiert werden vor allem die drei bedeutendsten Verfahren (Vergleichswert-, Sachwert- und Ertragswertverfahren) beschrieben, die in Deutschland gerichtlich anerkannt sind.


Die Beleihungswertermittlung basiert auf der Verordnung über die Ermittlung der Beleihungswerte von Grundstücken nach § 16 Abs. 1 und 2 des Pfandbriefgesetzes Beleihungswertermittlungsverordnung - BelWertV) vom 12.05.2006. Dieser ist vor allem für Bankinstitute von großer Bedeutung.


Die Erstellung von Markt- und Beleihungswertgutachten erfolgt für:

Unbebaute Grundstücke
- Flächen der Land – und Forstwirtschaft, Rohbauland, Bauerwartungsland, Bauland

Wohnimmobilien
- Ein- und Zweifamilienhäuser , Reihenhäuser, Doppelhaushälften , Mehrfamilienhäuser, Wohnungs- und Teileigentum

Gemischt genutzte Immobilien
- Wohn- und Geschäftshäuser, Renditeimmobilien

Gewerbeimmobilien
- Büro- und Verwaltungsgebäude, Industriegebäude, Management- und Betreiberimmobilien (Hotels, Einkaufscenter, Pflegeheime, Krankenhäuser etc.), Handelsimmobilien, Sonder- und Spezialimmobilien

Weiterhin werden Gutachten für Wohnraum (Mietwertgutachten) bei gerichtlichen oder außergerichtlichen Auseinandersetzungen über die Mietzinshöhe benötigt.