Honorar
Für die Erstellung von Verkehrswertgutachten, Wertschätzungen, Mietwertgutachten und Wohnflächenermittlungen kann das Honorar grundsätzlich frei bei Auftragserteilung vereinbart werden.
Dazu bietet sich zwei Möglichkeiten an:
1. Pauschalhonorar (in Anlehnung an §§ 632 ff. BGB)
2.
Honorar auf
Grundlage der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
(§34 HOAI),
Nebenkosten werden zusätzlich in Rechnung gestellt!
Auf Anfrage stellen wir Ihnen gern ein unverbindliches individuelles Angebot zusammen.
Bei einer Beauftragung durch ein Gerichts wird eine Entschädigung für die erbrachte Leistung und den Aufwand gezahlt. Die Leistungsentschädigung bemisst sich nach dem erforderlichen Zeitaufwand. Gesetzliche Grundlage bildet das Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG).
